Mit der Einführung eines ERPs oder anderer digitaler Technologien, entstehen oftmals beträchtliche Kosten die sich erst später amortisieren. Eine Förderung kann dabei helfen, diese Mehrbelastung für das Unternehmen erträglich zu machen. Das Problem ist hierbei, dass man erst auf ein Förderprogramm aufmerksam wird, wenn es schon zu spät ist oder überhaupt nicht. Dieser Artikel stellt das Förderprogramm „Digital Jetzt“ vor, das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bereitgestellt wird.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Kleinen und mittlere Unternehmen – einschließlich Handwerksbetriebe und freie Berufe mit drei bis 499 Beschäftigte. Die Unternehmen müssen entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen, zum Beispiel Investitionen in Software, Hardware oder in Mitarbeiterqualifizierung.
Fördermodule
Fördermodul 1: „Investition in digitale Technologien“
Investitionen in Software und Hardware, ganz besonders in Bezug zur internen und externen Vernetzung des Unternehmens. Dazu gehören datengetriebene Prozesse wie ERP, Künstliche Intelligenz, Cloud Softwares, Big Data, Sensorik, 3D-Druck oder IT-Sicherheit und Datenschutz.
Fördermodul 2: „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“
Dieses Modul soll Unternehmen helfen, Beschäftigte im Umgang mit digitalen Technologien weiterzubilden und somit das Unternehmen zu stärken. Gefördert werden Investitionen, die die Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens verbessern. Hierzu zählen: Basiskompetenzen zum digitalen Arbeiten und besonders bei der Erarbeitung und Umsetzung einer digitalen Strategie im Unternehmen, sowie bei IT-Sicherheit und Datenschutz. Der Weiterbildungsanbieter muss eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder eine Akkreditierung nach AZAV vorweisen können, um ein hohes Qualitätsniveau zu erreichen. Die Beantragung der Förderung kann in einem Modul geschehen oder in beiden.
Voraussetzungen
Unternehmen die das Förderprogramm beanspruchen möchten, müssen einen sogenannten Digitalisierungsplan erstellen. Der Plan muss folgenden beinhalten:
Beschreiben des Digitalisierungsplans
Beschreibung der Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen
Dokumentieren des aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen und die Ziele der Investitionen
Beispiel: Erschließen neuer Geschäftsbereiche, Optimierung von Unternehmensprozessen, Entwickeln von Geschäftsideen, verbessern der Marktposition
Weitere Voraussetzungen
Die Betriebsstätte/Niederlassung des Unternehmens muss in Deutschland liegen.
Zum Zeitpunkt der Förderbewilligung darf das Projekt noch nicht begonnen haben
Das Projekt muss (In der Regel) 12 Monate nach Förderbewilligung umgesetzt werden
Das Unternehmen muss die richtige Verwendung der Fördermittel nachweisen können
Fördersumme
Die Fördersumme beträgt maximal 50.000 Euro pro Unternehmen. Sie kann sich auf bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen erhöhen, bei Investitionen in Wertschöpfungsketten und Wertschöpfungsnetzwerken. Im Modul 1 beträgt die minimale Fördersumme 17.000 Euro und im Modul 2 genau 3.000 Euro. Der Förderzuschuss des Unternehmens bemisst sich anteilig an den Investitionskosten und ist nach Unternehmensgröße gestaffelt. Für alle bis zum 30.06.2021 eingehenden Anträge gelten aufgrund der Auswirkungen der Corona Pandemie höhere Förderquoten. Ab dem 01.07.2021, gelten die ursprünglich vorgesehenen Förderquoten (Werte in Klammern).
Bis 50 Beschäftigte: bis zu 50 (40) %
Bis 250 Beschäftigte: bis zu 45 (35) %
Bis 499 Beschäftigte: bis zu 40 (30) %.
Laufzeit der Förderung
Das Förderprogramm läuft bis zum 31. Dezember 2023.
Ziele des Förderprogramms
Verstärkte Investitionen mittelständischer Unternehmen in digitale Transformation, Technologien und der Qualifizierung der Mitarbeiter
Optimierung der digitalen Unternehmensprozesse
Quantitativ erhöhte branchenübergreifende Digitalisierungsprozesse bei KMU und Handwerk
Verbesserte Chancengleichheit durch digitale Geschäftsmodelle
Erhöhung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von KMUs
Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter die Möglichkeit geben, Chancen der Digitalisierung zu erkennen und die Digitalisierung voranzutreiben
Verbessern der IT-Sicherheit von KMUs
Wirtschaftlich strukturschwache Regionen stärken
Welche Unternehmen können nicht gefördert werden
Nicht förderfähig und antragsberechtigt sind unabhängig vom Investitionsbedarf u.a.:
Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung
Gemeinnützige Unternehmen
Unternehmen des öffentlichen Rechts und Religionsgemeinschaften, sowie deren Beteiligungen
Unternehmen in Gründung
Vereine
Stiftungen
Insolvente Unternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten (VO (EU) Nr. 651/2014)
Wie erfolgt die Antragstellung?
Antrag auf Förderung erfolgt ausschließlich über ein elektronisches Antragsformular. Alle dazu nötigen Unterlagen/Anlagen werden ebenfalls ausschließlich elektronisch hochgeladen. Hier kommen Sie zum Antragstool: digitaljetzt-portal.de
Aktuelle Informationen BMWi
„Die Fördermittel für das Jahr 2020 sind ausgeschöpft. Auf Basis Ihrer Anregungen und Rückmeldungen und aufgrund der sehr großen Nachfrage für das Förderprogramm Digital Jetzt wird das Antrags- und Registrierungsverfahren zukünftig angepasst.
Die Registrierung wird am 1. Dezember 2020 wieder geöffnet und ist für alle Unternehmen dann fortwährend offen. Bereits bestehende Registrierungen behalten ihre Gültigkeit. Die monatlich verfügbaren Kontingente werden ab Januar 2021 auf Basis eines Zufallsverfahrens verlost. Die ausgelosten Registrierungen können einen Antrag vorbereiten und einreichen.
Dieses Verfahren stellt maximale Transparenz und Chancengleichheit sicher. Weitere Informationen zum Losverfahren folgen in Kürze auf www.bmwi.de/digitaljetzt.
Das Förderprogramm Digital Jetzt läuft bis Ende 2023. Insgesamt stehen für das Programm 203 Millionen Euro zur Verfügung.“ Quelle: digitaljetzt-portal.de